Der Steinmetz
In Admont ist eine „Bauhütte“ für Steinmetze bereits im Jahr 1420 erwiesen. Die Admonter Hüttenordnung umfasste 22 Artikel. Doch bald erforderte eine neue Kunstanschauung eine neue Bauordnung.
Die alten Grundsätze der Bauordnungen brachte die Gewerbeordnung von 1883 wieder zur Geltung. Darin wird der Arbeitsbereich eines Steinmetzunternehmens beschrieben, indem es heißt, dass der Steinmetz Hausteinbauten errichten durfte, was jedoch immer mehr die Tätigkeit der Mauerer wurde. In der Baugewerbegesetzordnung des Jahres 1893 gehören zur Steinmetzarbeit die Grabsteinerzeugung, Vergoldungen auf Grabsteinen, das Versetzten von Steinmetz- und Bildhauerarbeiten an Bauten und die Herstellung von Grüften und Mausoleen.
Besuchen Sie den Steinmetzbetrieb Rauch OHG der Europäischen Handwerksregion Steirisches Vulkanland.
Der Maurer
Der Maurer Weziletti aus Italien ist der erste freie uns bekannte Wanderhandwerker in der Steiermark. Er wird in Admont im Jahr 1185 erwähnt. Somit ist Weziletti auch der erste der welschen Maurer in unserem Land, dem in nächster Zeit so viele aus Italien folgen sollten. Das fast einzige steirische Zeugnis für die mittelalterlichen Bauhütten der Maurer und Steinmetzen ist das Admonter Hüttenbuch. Es enthält alle eingetragenen Mitglieder der Bruderschaft mit ihren Namen und Zeichen. Bis etwa 1530 sind fast nur deutsche Baumeisternamen bekannt, danach kommen italienische Baumeister und Baudhandwerker ins Land.
Schutzpatrone der Maurer: Gallus, Rochus
Informieren Sie sich auch über Bauunternehmen von heute aus dem Steirischen Vulkanland.
>> zur Übersicht