In den Bezirken Feldbach und Radkersburg bestehen nach Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vier Landschaftsschutzgebiete. Die Unterschutzstellung erfolgte auf Grund § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, Landesgesetzblatt Nr. 65. Im Bereich der Riegersburg wird ein in den Gemeinden Riegersburg und Hatzendorf gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als "Landschaftsschutzgebiet Nr. 38 (Riegersburg)" bezeichnet. Im Bereich des Gleichenberger Kogels, des Kapfensteiner und des Stradner Kogels wird ein in den Gemeinden St. Anna am Aigen, Merkendorf, Kapfenstein, Bairisch-Kölldorf, Bad Gleichenberg, Gossendorf, Pertlstein, Trautmannsdorf und Frutten-Gießelsdorf gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als "Landschaftsschutzgebiet Nr. 37 (Gleichenberger Kogel-Kapfenstein-Stradner Kogel)" bezeichnet. Im Bereich der Murauen wird ein in den Gemeinden Murfeld, Mureck, Gosdorf, Halbenrain, Deutsch-Goritz, Bad Radkersburg, Radkersburg-Umgebung, Klöch und Tieschen, Politischer Bezirk Bad Radkersburg, gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als "Landschaftsschutzgebiet Nr. 36 (Murauen- Mureck-Bad Radkersburg-Klöch)" bezeichnet. Denkmalgeschützte Objekte Das Steirische Vulkanland hat einen
überdurchschnittlich hohen Bestand an denkmalgeschützten Objekten. Es
handelt sich dabei um von Menschen geschaffene, unbewegliche und
bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und
sonstiger kultureller Bedeutung. Die Erhaltung dieser Denkmale muss im
öffentlichen Interesse von überregionaler oder regionaler Bedeutung
sein.
Park- und Gartenanlagen, die aus von Menschenhand gestalteter Natur bestehen, sind Denkmale und somit auch Angelegenheit des Denkmalschutzes. In der Steiermark bestehen die sechs derart geschützten Anlagen:
Von diesen sechs geschützten Anlagen bestehen drei in Graz und zwei im Vulkanland. Zu den unter Denkmalschutz zu stellenden bemerkenswerten Denkmalen gehören unter anderen frühgeschichtliche Gräberfelder, Bürgerhäuser, Landhäuser, historische Mauern, Schlösser, Presshäuser, Privatkirchen, Bauernhöfe, Bauernhöfe als Gesamtanlage, Pavillons, Tabore, Wegkreuze, Stöckl, Ansitze, adelige Landhäuser, Kapellen, Guts-Meierhöfe, Burgruinen, Spitäler, Kuranstalten, Bildstöcke, Gemälde, Post- Mautstationen, Fundstellen, frühgeschichtliche Siedlungsgebiete, Reliefs, Schriftplatten, Befestigungsanlagen, Mariensäulen, Kirchen, Pfarrhöfe, Pestkreuze, Figuren, Speicher, Museen, historische Grenzsteine, Amtsgebäude, Denkmale, Mausoleen, Pranger, Grabmale, Kriegerdenkmale, Grotten, Brunnen, Mühlen, Eiskeller, Villen, Gefängnisse, Klöster, Hauszeichen, Gasthöfe, Brücken, Skulpturen, Handwerksbetriebe, Decken- Wandmalereien und Sammlungen. |